Revidiertes Firmenrecht
Am 1. Juli 2016 sind die neuen Gesetzesbestimmungen zur Bildung des Firmennamens in Kraft getreten. Die neuen Bestimmungen erleichtern die Unternehmensnachfolge für Einzelunternehmen, Kollektiv-, Kommandit- und Kommanditaktiengesellschaften und vereinheitlichen die Vorschriften für die Firmenbildung sowie den Firmenschutz.
Kontinuität des Firmennamens
Neu kann der einmal gewählte Firmennamen auf unbestimmte Zeit weitergeführt werden, auch wenn es bei Personengesellschaften zu einem Gesellschafterwechsel kommt. Zudem wird die Rechtsform künftig aus dem Firmennamen direkt erkennbar sein.
Gleiche Vorschriften bei der Firmenbildung
Neu gelten für alle Gesellschaften, ausser bei Einzelunternehmen, die gleichen Vorschriften: Der Firmennamen besteht aus einem frei zu bildenden Kern, der mit entsprechender Rechtsformangabe – ausgeschrieben oder abgekürzt – ergänzt wird.
Letztlich wurde auch noch die Ausschliesslichkeit des Firmennamens vereinheitlicht, indem diese neu für alle Gesellschaften für die ganze Schweiz gilt.
>> Weitere Beiträge zu rechtlichen Themen