Recht kompakt: Impressumspflicht

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Impressum: Was ist Pflicht?

AGB

 Wenn Sie auf Ihrer Webseite Waren, Werke oder Dienstleistungen anbieten, dann sollte diese unbedingt ein vollständiges Impressum enthalten. Andernfalls liegt ein Verstoss gegen Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG vor, welcher rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Dies gilt auch für ausländische Anbieter, sofern sich dessen Angebot an Kunden in der Schweiz richten (Art. 136 Abs. 1 IPRG).

Angaben zum Impressum

Die gesetzliche Impressumspflicht umfasst die Veröffentlichung folgender Angaben:

  • Vorname und Nachname bei natürlichen Personen («Privatpersonen») beziehungsweise vollständige und unveränderte Firmenbezeichnung bei juristischen Personen.
  • Vollständige Postadresse des Wohnsitzes beziehungsweise des Sitzes (ein Postfach alleine reicht nicht).
  • E-Mail-Adresse (Kontaktformular genügt nicht).

Empfehlenswert, aber gemäss UWG nicht notwendig, sind die nachfolgenden Angaben:

Platzierung auf der Webseite

Damit das Impressum auch auf jeder Seite ersichtlich ist, platzieren Sie diese Angaben bzw. den Link darauf am besten in der Fusszeile der Webseite. Weiterführende Informationen, wie allgemeine Geschäftsbedingungen, Datenschutz, Copyright oder Angaben zur Nutzung von Google Analytics sind an dieser Stelle ebenfalls sinnvoll. Was Ihre Webseite sonst noch enthalten sollte, damit Sie mit Ihrem Business erfolgreich werden, erfahren Sie u.a. in meinem Strategie-Workshop Social Media erfolgreich nutzen.

Rechtsfolgen bei einem Verstoss gegen die Impressumspflicht

Ein Verstoss gegen die Impressumspflicht kann zivil- und strafrechtliche Folgen haben. Bei vorsätzlichem Verstössen sieht das UWG Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen bis zu 360 Tagessätzen vor (Art. 23 UWG). Beim Fehlen eines Impressums wird das Strafmass jedoch wohl deutlich unter diesem Strafrahmen liegen.

 

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