Das neue Swissness-Recht
Am 1. Januar ist das neue Swissness-Recht in Kraft getreten, welches Schweizer Produkte schützen und Missbrauch verhindern soll. Der erforderliche Anteil Schweizer Herkunft hängt davon ab, ob es um Naturprodukte, Lebensmittel, industrielle Produkte oder Dienstleistungen geht:
- Lebensmittel: 80% des Gewichtes der Zutaten müssen aus der Schweiz stammen und der Verarbeitungsschritt, der dem Produkt seine wesentlichen Eigenschaften verleiht, hat in der Schweiz zu erfolgen.
- Industrielle Produkte: 60% der Gestehungskosten müssen in der Schweiz anfallen, wobei auch hier der Schritt, der dem Produkt seine wesentlichen Eigenschaften verleiht, in der Schweiz zu erfolgen hat.
- Dienstleistungen: Das Unternehmen muss seinen Geschäftssitz in der Schweiz haben und tatsächlich von der Schweiz aus verwaltet werden. Diese zusätzliche Bedingung wurde eingeführt, um dem Phänomen der „Briefkastenfirmen“ Einhalt zu gebieten.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, darf die Bezeichnung „Schweiz“ oder „Swiss made“ sowie das Schweizerkreuz verwendet werden.
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