Wettbewerbsrecht
Tätigkeitsbericht 2017
Im vergangenen Jahr hat die Schweizerische Lauterkeitskommission insgesamt 82 Beschwerden zum Wettbewerbsrecht behandelt. Davon wurden:
- 55 % akzeptiert,
- 41 % abgewiesen und auf
- 4 % gar nicht eingetreten.
Die aktuelle Entwicklung im Wettbewerbsrecht zeigt, dass individuelle Beschwerden wegen unerwünschter Telefonanrufen oder Faxmeldungen infolge der 2012 eingeführten Spezialbestimmungen (UWG) zum Telefonmarketing von fast 30% (2015) auf knapp 7% (2017) zurückgegangen sind. Dagegen nahm die Anzahl der Beschwerden im Bereich des Internets kontinuierlich von 21% (2015) auf 38% (2017) zu.
Die Beschwerden bezüglich unrichtiger oder irreführender Geschäftsangaben (Art. 3 Abs. 1 lit. b UWG) haben im Vergleich zu 2015 mehr als verdoppelt und erreichten 2017 fast 40%. Dagegen nahm die Anzahl der Beschwerden über den Versand von SPAM-Mails (Art. 3 Abs. 1 lit. o UWG) letztes Jahr ab.
Diese Tatsache macht deutlich, dass vielen Menschen – sowohl den Unternehmern, als auch den Konsumenten – die Grundvoraussetzungen für rechtskonformes E-Mail-Marketing immer noch unbekannt sind, weil:
- die Empfänger von Email-Nachrichten nicht wissen, dass sie sich gegen SPAM mittels Beschwerde wehren können,
- der Absender einer solchen Werbenachricht sich bei fehlender Einwilligung des Empfängers nicht bewusst ist, dass er sich gesetzeswidrig verhält.
Wenn Sie mehr über die Voraussetzungen für rechtskonformes E-Mail-Marketing erfahren möchten, dann lesen Sie hier weiter.
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