Recht kompakt: Wettbewerbsrecht

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Wettbewerbsrecht

Tätigkeitsbericht 2017

Im vergangenen Jahr hat die Schweizerische Lauterkeitskommission insgesamt 82 Beschwerden zum Wettbewerbsrecht behandelt. Davon wurden:

  • 55 % akzeptiert,
  • 41 % abgewiesen und auf
  • 4 % gar nicht eingetreten.

Die aktuelle Entwicklung im Wettbewerbsrecht zeigt, dass individuelle Beschwerden wegen unerwünschter Telefonanrufen oder Faxmeldungen infolge der 2012 eingeführten Spezialbestimmungen (UWG) zum Telefonmarketing von fast 30% (2015) auf knapp 7% (2017) zurückgegangen sind. Dagegen nahm die Anzahl der Beschwerden im Bereich des Internets kontinuierlich von 21% (2015) auf 38% (2017) zu.

Die Beschwerden bezüglich unrichtiger oder irreführender Geschäftsangaben (Art. 3 Abs. 1 lit. b UWG) haben im Vergleich zu 2015 mehr als verdoppelt und erreichten 2017 fast 40%. Dagegen nahm die Anzahl der Beschwerden über den Versand von SPAM-Mails (Art. 3 Abs. 1 lit. o UWG) letztes Jahr ab.

 

Wettbewerbsrecht: Bericht LauKo 2017
Quelle: Schweizerische Lauterkeitskommission, Tätigkeitsbericht 2017

 

Diese Tatsache macht deutlich, dass vielen Menschen – sowohl den Unternehmern, als auch den Konsumenten – die Grundvoraussetzungen für rechtskonformes E-Mail-Marketing  immer noch unbekannt sind, weil:

  • die Empfänger von Email-Nachrichten nicht wissen, dass sie sich gegen SPAM mittels Beschwerde wehren können,
  • der Absender einer solchen Werbenachricht sich bei fehlender Einwilligung des Empfängers nicht bewusst ist, dass er sich gesetzeswidrig verhält.

Wenn Sie mehr über die Voraussetzungen für rechtskonformes E-Mail-Marketing erfahren möchten, dann lesen Sie hier weiter.

 

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