Recht kompakt: Datenschutzrecht Schweiz

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Totalrevision des Datenschutzgesetzes

Bundesgesetze

Aufgrund des technologischen Fortschrittes der letzten Jahre ist das Bundesgesetzes für den Datenschutz nicht mehr zeitgemäss. Hinzu kommt, dass sich die Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO) auch auf viele Schweizer Unternehmen auswirkt. Deshalb soll unser Datenschutzgesetz total revidiert werden. Die Totalrevision soll insbesondere die Transparenz von Datenbearbeitungen verbessern und die Rechte der betroffenen Personen stärken.

Anlässlich der Herbstsession diskutierte der Nationalrat Ende September den Entwurf des neuen Bundesgesetzes (Botschaft als pdf). Ein wichtiger Punkt der Totalrevision ist, wie weit das schweizerische Datenschutzgesetz dem Europäischen DSGVO angepasst werden soll. Denn bis Mai 2020 prüft die EU, ob unser Datenschutzgesetz deren Anforderungen genügt, was aktuell zu verneinen ist. Bleibt der Status Quo unverändert, würde die Schweiz im Bereich Datenschutz als unsicheres Drittland eingestuft werden. Ein solcher Entscheid würde für Unternehmen mit Sitz in der Schweiz Wettbewerbsnachteile mit sich bringen, weil der Datenaustausch mit Unternehmungen in der EU erschwert werden würde.

Als nächstes wird der Ständerat in der Wintersession 2019 darüber beraten. Die Zusammenfassung zur Debatte im Nationalrat am 25. September 2019 können Sie hier nachlesen.

Wieso ein kontrollierter Datenschutz für alle Unternehmen wichtig ist

Damit ein Unternehmen personenbezogene Daten verarbeiten kann, muss dieser vorher die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person erhalten. Oft erfolgt dies über ein Kontrollkästchen, wo die betroffene Person ankreuzen kann bzw. muss, dass er die Datenschutzbestimmungen gelesen hat und damit einverstanden ist. Danach kann die betroffene Person jederzeit Auskunft über die Verwendung ihrer personenbezogenen Daten verlangen und das Unternehmen muss diese innert 30 Tagen erteilen. Deshalb sollten diese Fehler unbedingt vermieden werden. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf die Anwendbarkeit der DSGVO, welche bereits einige Rekordbussgelder mit sich gebracht hat.

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