Facebook ist eine der meist genutzten Social-Media-Plattformen im DACH-Raum. Für Unternehmen, welche auf Social Media sichtbar sein wollen oder werden möchten, macht es daher Sinn, eine Unternehmensseite auf Facebook zu haben. Da Nutzer die Seite mit «Gefällt mir» markieren können, werden diese allgemein als Fanpage bezeichnet.
Im Juni 2018 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass Betreiber einer Facebook Fanpage die Verantwortung für Datenschutzverletzung nicht komplett auf Facebook abwälzen, sondern mitverantwortlich sind. Begründet wurde dieser Entscheid durch zwei Hauptargumente:
- Durch die Erstellung der Fanpage schafft der Betreiber erst die Quelle für die Besucherstatistiken, welche Facebook danach weiterverarbeitet.
- Durch das Akzeptieren der Facebook-AGBs stimmt der Betreiber zu, die Benutzerstatistiken zur personalisierten Werbung zu nutzen. Attribute wie das Geschlecht, Alterskategorie, Interaktion mit Beiträgen und Likes (zusammengefasst in den Insights-Statistiken) dienen dazu, Werbung und Inhalt gezielt zu platzieren.
Als Reaktion auf das Urteil hat Facebook im Rahmen einer gesetzlichen vorgesehener Vereinbarung seine Informationen zu Seiten-Insights aktualisiert. Zuvor fehlte eine genügend detaillierte Beschreibung des Verarbeitungsprozesses der Daten von Fanpages. Weiter hatten die Betreiber der Fanpages keinen Einfluss darauf, was mit den Daten ihrer Seitenbesucher geschah. Neu werden in den Informationen die detaillierte Verarbeitung der Daten sowie die technischen Sicherheitsmassnahmen aufgelistet. Ein Mitbestimmungsrecht, wie die Daten verwendet werden, fehlt weiterhin. Weiter kann auch der Besucher der Fanpage nicht darüber entscheiden, welche persönlichen Daten gesammelt werden und das Widerspruchsrecht kann mangels technischer Möglichkeiten nicht umgesetzt werden. Daher ist Facebook weiterhin am Zug. Denn die Datenschutzbehörde kann momentan den Betrieb einer Facebook Fanpage untersagen, was Facebook sicherlich verhindern möchte. Als nächstes wird geprüft, ob Fanpages datenschutzkonform sind.
Weitere Informationen zum Datenschutzrecht in Bezug auf Facebook Fanpages finden Sie im Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke, welcher in seinem Newsletter regelmässig über Neuigkeiten zum Datenschutz der EU informiert.
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